Stimmrechtsmitteilungen
Die Aktionäre der Scout24 AG sind gemäß §§ 33 ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der Scout24 AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen werden gemäß § 40 Abs. 1 WpHG von der Scout24 AG nachfolgend veröffentlicht.
Wir bitten Personen, die gemäß verpflichtet sind, der Scout24 AG eine Veränderung ihres Stimmrechtrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgenden Kontakt zu richten:
E-mail: ir@scout24.com