Aktienrückkaufprogramm

Scout24 AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/105206.07.2020 / 15:56 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der

Scout24 AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
06.07.2020 / 15:56
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Im Zeitraum vom 29. Juni 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 hat die Scout24 AG insgesamt 94.927 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 03. April 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen durch ein von der Scout24 AG beauftragtes Kreditinstitut.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:

RückkauftagAggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
in EUR
Handelsplattform (MIC Code)
29.06.202046.85068,83XETR
30.06.20202.45668,94XETR
01.07.202045.62168,88XETR
02.07.2020---
03.07.2020---
 

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 6. April 2020 bis einschließlich 03. Juli 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.271.966 Aktien.

Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Scout24 AG unter https://www.scout24.com/investoren/aktie/aktienrueckkaufprogramm/aktienrueckkaufprogramm-april-2020 veröffentlicht.

München, den 06. Juli 2020

Scout24 AG

Der Vorstand



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